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   BVerwG, 09.10.1998 - 1 BN 3.98   

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https://dejure.org/1998,12345
BVerwG, 09.10.1998 - 1 BN 3.98 (https://dejure.org/1998,12345)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1998 - 1 BN 3.98 (https://dejure.org/1998,12345)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 1 BN 3.98 (https://dejure.org/1998,12345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Berufsrecht der Ärzte - Gleichbehandlungsgebot in der Beitragsordnung einer Ärztekammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1998 - 1 BN 3.98
    Mit der fehlerhaften Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtssatzes auf die konkreten Umstände des Einzelfalles läßt sich jedoch weder die grundsätzliche Bedeutung der Sache noch - was die Beschwerde auch nicht geltend macht - eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO begründen (vgl. z.B. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • OVG Sachsen, 13.03.2019 - 4 A 596/16

    Apothekenversandhandel; Beitrag; Äquivalenzprinzip; Umsatz; Ertrag;

    Die Zulässigkeit der Bemessung des Pflichtbeitrags zu berufsständischen Kammern anhand des von dem Kammermitglied erzielten Umsatzes und der Vereinbarkeit dieses Bemessungskriteriums mit dem Äquivalenzprinzip ist in der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht nur bei Apothekerkammern (dazu Senatsurt. v. 5. Februar 2019 - 4 A 29/17 -, juris Rn. 23 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 29. November 2012 - 17 A 1696/12 -, juris Rn. 5 ff.), sondern - soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen - auch bei sonstigen berufsständischen Kammer allgemein anerkannt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26. Juni 1998 - 2 S 1605/97 - juris Rn. 17 ff. und nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 9. Oktober 1998 - 1 BN 3.98 -, juris Rn. 6 [Ärztekammerbeitrag]; BGH, Beschl. v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 48/98 -, juris Rn. 12 ff. [Beitrag zur Rechtsanwaltskammer]; OVG NRW, Urt. v. 17. November 1989 - 5 A 865/88 -, juris Rn. 13 [Beitrag zur Steuerberaterkammer]; vgl. auch BSG, Urt. v. 28. November 2007 - B 6 KA 1/07 R -, juris Rn. 20 [honorarbasierte Verwaltungskosten einer Kassenärztlichen Vereinigung]), weil der Umsatz ein tauglicher Indikator für die Leistungsfähigkeit des Kammermitglieds ist.
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